Zu Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 26 BGB sind bestellt:
Vorsitzender:
Olaf Fieber, Dammweg 4, 01662 Meißen
E-Mail: info@olaffieber.de
Stellvertretender Vorsitzender:
Silvia Klöde, Hirschberger Ring 2, 01689 Niederau
E-Mail: kloede.silvia@googlemail.com
Schatzmeister:
Tina Hopperdietzel-Creutz, Großenhainer Straße 134 A, 01662 Meißen
E-Mail: gestalterwerkstatt@web.de
Das Vereinsrecht differenziert im BGB nicht nach Geschäftsführung und Vertretung. Vielmehr ist nach den Vorstellungen des BGB der Vorstand für beides zuständig und hat damit die Eigenschaft des gesetzlichen Vertretungsorgans (§ 26 Abs. 2 BGB) und des Geschäftsführungsorgans. Daher muss in der Satzung die Geschäftsführung von der Vertretung klar abgegrenzt und unterschieden werden.
Zwischen dem Verein und dem Vorstand, der die Geschäfte für den Verein führt, besteht daher ein gesetzliches Auftragsverhältnis. Das bedeutet, dass der Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben an Rechte und Pflichten gebunden ist.
Zu den wesentlichen Pflichten des Vorstands aus dem Auftragsverhältnis gehört, dass er die ihm übertragenen Aufgaben persönlich erfüllen muss (§ 664 BGB). Für die Praxis bedeutet dies, dass der Vorstand die Geschäftsführung ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Satzung nicht allgemein einer anderen Person übertragen kann. Für einzelne Geschäfte kann er jedoch Aufträge oder Vollmachten erteilen sowie das zur Erledigung der Geschäfte erforderliche Hilfspersonal einstellen. Inwieweit daran die Mitgliederversammlung oder ein anderes Vereinsorgan zu beteiligen ist, muss in der Satzung geregelt werden.